Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalter­haftpflicht

Schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, wenn Ihr Hund oder Ihr Pferd einen Schaden anrichtet.

Dalmatiner an der Leine auf einer grünen Wiese
Ihr Makler in Kürten
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Wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen anderer, die aufgrund Ihrer Tierhaltung entstehen können.

Grundlage ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, auch ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden.

Besonders wichtig für

Halter größerer Tiere. Kleinere Haustiere sind in der Privathaftpflicht mit eingeschlossen.

  • Hunde
  • Pferde

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Dirk WeberIhr Versicherungsmakler in Kürten