Tierhalterhaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflicht
Schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, wenn Ihr Hund oder Ihr Pferd einen Schaden anrichtet.

Kostenloser CheckWir finden Doppelversicherungen und Lücken in Ihren Verträgen.
Weitere Sachversicherungen
Wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen anderer, die aufgrund Ihrer Tierhaltung entstehen können.
Grundlage ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, auch ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden.
Besonders wichtig für
Halter größerer Tiere. Kleinere Haustiere sind in der Privathaftpflicht mit eingeschlossen.
- Hunde
- Pferde
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Dirk WeberIhr Versicherungsmakler in Kürten