Personenversicherungen

Private Kranken­versicherung

Für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze.

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Für wen sie gedacht ist

Eine private Krankenversicherung kommt für Selbstständige und Freiberufler infrage, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, sowie für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der jeweils gültigen Versicherungspflichtgrenze liegt.

Seit dem 1. Januar 2009 sind alle Bundesbürger gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Infrage kommen

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze
Steuervorteil

Privat und gesetzlich Versicherte können einen Großteil ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Davon profitieren vor allem privatversicherte Familien mit Kindern.

Lohnt sich der Wechsel für Sie?

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob die private Krankenversicherung für Sie infrage kommt.

Dirk WeberIhr Versicherungsmakler in Kürten