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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor
Schadensersatzansprüchen Anderer gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung
entstehen können.

Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen
Gesetzbuches, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet,
ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren
(z.B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der
Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.


© Makler Weber. 
Umsetzung: medienloge

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