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Rürup Rente

Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen
Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit
2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem
Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der
steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht; allerdings
ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.

Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es
ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung
bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht,
d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden,
sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für
alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung,
Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.

Vorrangige Zielgruppe sind Selbstständige mit einer relativ hohen
Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit
(mehr), steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben, denn die Förderung
der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge können sie in der
Regel nicht nutzen.

Auch Angestellte profitieren von der Rürup-Rente. Durch den neu
geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 23.724,00 EUR pro
Jahr und Person kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für
den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen.
Hierbei ist einschränkend zu erwähnen, dass das absetzbare Kontingent
um den Arbeitnehmer-Anteil sowie den steuerfreien Arbeitgeber-Anteil
zur GRV (gesetzlichen Rentenversicherung) zu kürzen ist und die
Beiträge selbst wiederum um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur
gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt werden (bei Beamten erfolgt
eine fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur
gesetzlichen Rentenversicherung).


© Makler Weber. 
Umsetzung: medienloge

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